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Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den vom BUND angegriffenen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg wegen der Europarechtswidrigkeit des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für unwirksam erklärt. Die Vorsitzende des BUND Baden-Württemberg, Sylvia Pilarsky-Grosch, begrüßt das Urteil: „Deutsches Baurecht darf europäisches Umweltrecht nicht aushebeln. Daher freuen wir uns sehr über diese Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts."

Die BUND-Vorsitzende erläutert weiter: "Denn § 13 b BauGB hat dazu geführt, dass hier in Gaiberg, wie auch in vielen weiteren Kommunen, Baugebiete ohne Umweltprüfung ausgewiesen wurden. Gerade in Baden-Württemberg wurden dabei naturschutzfachlich wertvolle Gebiete wie etwa die Streuobstwiesen im Fall Gaiberg zerstört.“ Flächenfressende Einfamilienhausgebiete am Ortsrand ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichmaßnahmen wird es zukünftig nicht mehr geben. Der DAV und die anderen Naturschutzverbände begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

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Pressemitteilung BUND, 18.7.2023
BUND-Klage stoppt Flächenfraß – Bundesverwaltungsgericht gibt Klage gegen § 13 b BauGB statt (bund-bawue.de)

 

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