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Das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe stellt Verstöße gegen das Betretungsverbot und Vandalismus an den Hinweistafeln fest. Das RP appelliert daher an die Besucherinnen und Besucher, sich an die Sperrungen zu halten und damit zum Schutz der Wanderfalken beizutragen. Der DAV unterstützt diesen Appell und ruft alle Erholungssuchenden und Natursportler auf, sich an die bestehenden Regelungen zu halten (vgl. unsere Meldung vom 19.12.2022).

Das RP Karlsruhe führt in seiner Pressemitteilung aus: „Leider werden trotz der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßig Personen im gesperrten Bereich der Badener Wand und den nicht markierten und dementsprechend nicht zum Wandern freigegebenen Wegen beobachtet. Dabei handelt es sich bei den Übertretungen keinesfalls um Kavaliersdelikte. Verstöße gegen die erlassene Allgemeinverfügung, die zu erheblichen Störungen der Wanderfalken führen, können mit Bußgeldern geahndet werden. Handlungen, die nachweislich zu einem Brutabbruch des Wanderfalken führen, können auch strafrechtliche Konsequenzen haben.“

DAV: Übertretungen auf Kosten der Natur sind nicht akzeptabel!

Dieter Porsche, Vorsitzender des DAV-Landesverbands sagt dazu: „Nachdem die Sicherungshaken aus der Badener Wand entfernt wurde, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Übertretungen im Bereich Klettern vorkommen. Es handelt sich offensichtlich um Übertretungen im Bereich Wandern. Aber auch hier muss die momentane Regelung, die nicht in unserem Sinn ist, strikt eingehalten werden. Änderungen an der bestehenden Regelung sind nur auf dem Verhandlungsweg oder – in letzter Konsequenz – auf dem Klageweg herbeizuführen. Übertretungen auf Kosten der Natur sind nicht akzeptabel!“

Direkte Betroffenheit und gegensätzliche Interessen?

Nicht folgen kann der DAV-Landesverband dem RP Karlsruhe bei dieser Ausführung: „Während bei einer abstrakten Befragung also hohe Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen besteht, schwindet das Verständnis leider oft bei direkter Betroffenheit oder gegenläufigen Interessen.“ Im Fall der Badener Wand basiert die Ablehnung der Vollsperrung seitens der Kletterverbände nicht auf der direkten Betroffenheit, sondern auf fachliche Unstimmigkeiten und auf der fehlenden Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Anders gesagt, eine naturschutzfachlich abgestimmte, zeitliche Sperrung fände bei Kletterverbänden und bei Kletternden trotz direkter Betroffenheit eine hohe Zustimmung.

Vogelschutz als fester Bestandteil des naturverträglichen Bergsports

An dieser Stelle möchte der DAV-Landesverband betonen, dass seine differenzierte Haltung gegenüber der vom RP Karlsruhe initiierten Vollsperrung der Badener Wand keineswegs auf „gegenläufigen Interessen“ beruht. Vielmehr ist der Vogelschutz an Kletterfelsen sehr wohl im Interesse des DAV-Landesverbandes und ein fester Bestandteil unserer Konzepte für einen naturverträglichen Bergsport.

 

Pressemitteilung RP Karlruhe, 6.4.2023
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/presse/pressemitteilungen-aktuelle-meldungen/artikel/naturschutzgebiet-battertfelsen-beim-schloss-hohenbaden-7/

 

 

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