Steinkauz in Streuobstwiese. Foto: Knittlingen_Eberhard Körner_aR.jpg
Kommunen stellen immer noch zu viele Anträge auf Bebauung von Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind ein prägender Teil der Kulturlandschaft Baden-Württembergs. Ihr Wert für Mensch und Natur ist belegt und bekannt: Sie liefern regionales Obst, bieten zahlreichen Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und kühlen ihre Umgebung an heißen Tagen. Auch DAV-Sektionen wie z.B. die in Tübingen setzten sich für ihren Erhalt ein. Doch obwohl Flächen ab 1.500 Quadratmeter eigentlich seit Juli 2020 durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz gesetzlich geschützt sind, geht das Bauen dort weiter.
102 Anträge in 17 Monaten
Die Naturschutzverbände NABU, BUND und LNV haben die in den letzten 17 Monaten in ganz Baden-Württemberg gestellten Umwandlungsanträge für Streuobstwiesen geprüft und dazu Stellung genommen. Am 21. August ging Antrag Nummer 100 ein, wenige Tage später bereits Antrag 102. Für die Naturschutzverbände zeigt dies: „Es fehlt in den Kommunen weiter am Bewusstsein der ökologischen Bedeutung der Streuobstwiesen und ihrem seit 2020 geltenden landesweiten Schutz. Diese 102 Anträge auf Umwandlung betreffen in Summe rund 250.000 Quadratmeter Streuobstfläche und zirka 1.700 Bäume. Sie machen uns schmerzlich bewusst, dass das Landesnaturschutzgesetz bei vielen Planungen in der Praxis eher als Kür statt als Pflicht verstanden wird“, kritisieren die Verbandsspitzen von NABU, BUND und LNV.
Bebauung von Streuobstwiesen – Landesnaturschutzverband (lnv-bw.de)