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Bei einer Pressekonferenz am 08.11.2022 hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe seine Entscheidung für die zukünftigen Maßnahmen und Sperrungen der Badener Wand bekannt gegeben. Demnach soll die Badener Wand als Vorrangfläche für den Naturschutz vollständig beruhigt und ganzjährig - zunächst für die nächsten fünf Jahre – zum Klettern gesperrt werden. Die Klettereinrichtungen in der Wand (Sicherungshaken) werden entfernt und die Felsenbrücke für Wanderer abgebaut. Die neuen Maßnahmen sollen rechtzeitig vor der neuen Brutsaison umgesetzt werden.

„Die beschlossenen Knallhart-Maßnahmen sind für uns nicht nachvollziehbar. Mit diesem Alleingang verlässt das Regierungspräsidium Karlsruhe die gemeinsamen, seit Jahrzehnten bestehenden Standards zur Vereinbarkeit von Klettern und Naturschutz in Baden-Württemberg“, kommentiert DAV-Landesvorsitzender Dieter Porsche die Entscheidung der Landesbehörde.

Die Vollsperrung der Badener Wand für Kletterer und Wanderer ist aus Sicht von DAV und AKN eine überzogene Maßnahme – zumal die Gründe für den geringen Bruterfolg nicht eindeutig geklärt sind. Diese Art von Naturschutz sperrt Menschen aus und ignoriert gesellschaftliche Bedürfnisse nach Erholung und Natursport. Der DAV setzt sich in der Diskussion um die Badener Wand mit einem differenzierten Maßnahmenpaket für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Natur-/Artenschutz und den Bedürfnissen der Menschen ein.

DAV-Lösungsvorschlag zur Badener Wand 

Wanderfalkenschutz im NSG „Battertfelsen beim Schloss Hohenbaden“ - Ergebnisse der Prüfungen

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