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Klettern an den Battertfelsen. Foto: Panico Alpinverlag/Ronald Nordmann

Der mitgliederstärkste Naturschutzverband in Baden-Württemberg hält die ganzjährige Vollsperrung der Badener Wand weder für verhältnismäßig noch für zielführend – Für den Klageweg werden die strategischen Kräfte mit der Bürgerinitiative 100% Battert gebündelt

Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) setzt sich in seiner Doppelfunktion als Sport- und anerkanntem Naturschutzverband für den Schutz der Natur und für umweltverträglichen Sport in der Natur ein. Aus diesem Selbstverständnis heraus konnten bereits in den 1990er Jahren in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium landesweit einheitliche Regelungen zum Schutz von Wanderfalken an Kletterfelsen eingeführt werden. Diese sehen ein Kletterverbot an Brutfelsen (bei großen Felsen räumliche Teilsperrungen) vom 1.1. bis zum 31.7. eines jeden Jahres vor. Von dieser seit 30 Jahren gut gelebten Praxis im Einvernehmen zwischen Naturschutz und Natursport hat sich das Regierungspräsidium Karlsruhe im Zuge der ganzjährigen Vollsperrung der Badener Wand verabschiedet. Aus DAV-Sicht schießen die Naturschutzbehörden damit eindeutig über das Ziel hinaus.

„Es ist bedauerlich, dass eine differenzierte Betrachtungsweise gegenüber dem tatsächlichen Störpotential des Klettersports, welches durch Detaillösungen minimierbar ist, in manchen Naturschutzbehörden noch immer nicht vorhanden ist. Während die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg die Bedeutung von Kooperation, Motivation, Wertschätzung, Erlebnis und Begeisterung für den Naturschutz hervorhebt, wird an der Badener Wand mit einem unverhältnismäßigen Pauschalverbot eine gemeinsam getragene Lösung verhindert und nebenbei ein Keil zwischen den Naturschutz und die naturverbundenen Kletterinnen und Kletterer getrieben. Dieses Vorgehen ist ein schlimmer Rückfall in die von Misstrauen und Konfrontation geprägten 1990er Jahre“, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende für den Fachbereich Bergsteigen und Naturschutz im DAV-Landesverband, Michelle Müssig das Vorgehen des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

In der seit zwei Jahren andauernden Diskussion um die Vollsperrung der Badener Wand wurden von den Naturschutzbehörden von Beginn an ausschließlich anthropogene Störungen für den rückläufigen Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand vermutet. Der DAV und andere Naturschutzverbände haben wiederholt die Berücksichtigung natürlicher Faktoren wie Prädatoren und Starkregenereignisse gefordert sowie auf ein Monitoring per Wildtierkameras und eine Optimierung des Brutplatzes gedrängt. Das RP Karlsruhe bestätigt, dass es in den vergangenen zwei Brutzeiten keine anthropogene Störungen gab, die zu einem Brutverlust führten. Vielmehr wurde jeweils eine sogenannte Umverpaarung als Grund für den ausbleibenden Bruterfolg des Wanderfalken festgestellt.

„Zum einen haben wir mit dem temporären Verschrauben der Sicherungshaken während der Brutzeit im Jahr 2022 eine gezielte Maßnahme umgesetzt, die in der Praxis den gleichen Effekt wie das vom RP Karlsruhe durchgeführte vollständige Entfernen der Sicherungshaken hat. Zum anderen bestätigt die fachliche Stellungnahme der Vogelwarte Radolfzell, dass die Ausübung des Klettersports in der zweiten Jahreshälfte und damit außerhalb der Brutzeit keine Relevanz bei der Wahl des nächstjährigen Brutplatzes spielt. Es gibt daher keine stringente Argumentation für die ganzjährige Vollsperrung der Badener Wand“, erläutert DAV-Landesgeschäftsführer Kai Helmle die Hintergründe für den Gang vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe.  

Nachdem die genauen Ursachen für den rückläufigen Bruterfolg des Wanderfalken weiterhin ungeklärt sind, hat der DAV-Landesverband ein umfangreiches ornithologisch-ökologisches Gutachten in Auftrag gegeben, welches den gesamten Zeitraum von 2004 (Rückkehr des Wanderfalken an die Badener Wand) bis einschließlich der Brutsaison 2024 abdeckt; für 2004-2022 wird dies auf Grundlage vorliegender Daten geschehen, für 2023 und 2024 sollen auch eigene Erhebungen z.B. zum Vorkommen des Uhus erfolgen und die Aufnahmen der vom RP Karlsruhe installierten Wildtierkameras an der Badener Wand ausgewertet werden. Mit den neu erhobenen Daten erhofft sich der DAV-Landesverband Rückschlüsse, um differenzierte Maßnahmen zum Schutz des Wanderfalken ziehen zu können und dadurch eine – für den Naturschutz und den Klettersport – angemessene und einvernehmliche Regelung zur Nutzung der Badener Wand zu finden.

Um die strategischen Kräfte zu bündeln, hat sich der DAV-Landesverband im Vorfeld der Klage eng mit dem DAV-Bundesverband, den örtlichen DAV-Sektionen und der Bürgerinitiative 100% Battert abgestimmt. Das anstehende Klageverfahren werden der DAV-Landesverband und die Bürgerinitiative 100% Battert gemeinsam bestreiten.

 

Zum Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V.:

Der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V. ist die Dachorganisation des Bergsports in Baden-Württemberg und vertritt mehr als 280.000 Mitglieder. Er ist anerkannter Fachsportverband für Bergsteigen und mit seinem Fachsportbereich Mitglied in den drei Landessportbünden. Seit 2009 ist der DAV-Landesverband Baden-Württemberg zudem Mitglied im Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) und seit 2016 staatlich anerkannte Naturschutzvereinigung.

Zur Bürgerinitiative 100% Battert:

Die Bürgerinitiative 100% Battert wurde von zwei betroffenen Natursportlern ins Leben gerufen. Mithilfe von Crowdfunding wehrt sich die Initiative gegen die Vollsperrung der Badener Wand für Wanderer und Kletterer und fordert, wie der DAV, einen saisonalen Schutz des Wanderfalken. 100% Battert wird unterstützt vom Deutschen Alpenverein (DAV) Bundesverband sowie von den bekannten Bergsteigern Ralf Dujmovits (Extrembergsteiger, Bergführer und Expeditionsleiter) und Bernd Kullmann (Bergsteiger, Kletterer).

Zur klettersportlichen Bedeutung der Badener Wand:

Im Klettergebiet Battert wird bereits seit 1887 geklettert. Die Badener Wand ist im Klettergebiet Battert der Sektor mit den zweitmeisten Routen. 25 % der „Vier-Sterne-Routen“ sind dort beherbergt und es ist der Sektor mit den meisten historischen Routen. Die Vollsperrung der Badener Wand ist demnach für die vielen starken Kletterinnen und Kletterer, welche der Battert bereits hervorgebracht hat, sowie für den DAV-Felskader ein riesiger Verlust.

Zum Schutz des Wanderfalken:
In den Felsgebieten von Baden-Württemberg ist der Wanderfalke weit verbreitet, die Population ist in BW stabil, zuletzt allerdings leicht rückläufig. Der Wanderfalke ist laut der Roten Listen von Deutschland und der Roten Listen von Baden-Württemberg als nicht gefährdet eingestuft (bis 2009 in der RL BW noch als „gefährdet“ geführt), dennoch unterliegt er der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und ist gemäß BNatSchG streng geschützt.

Zum Schutz von Wanderfalken an Kletterfelsen wurden in Baden-Württemberg bereits in den 1990er Jahren durch das Umweltministerium landesweit einheitliche Regelungen eingeführt. Diese sehen ein Kletterverbot am Brutfelsen (bei großen Felsen räumliche Teilsperrungen) vom 1.1. bis zum 31.7. eines jeden Jahres vor. Inzwischen ist auch in Verbindung mit ehrenamtlicher Begleitung von Kletterern und Vogelschützern ein flexibles Ende der Sperrzeit, angepasst an den tatsächlichen Brutverlauf, möglich.

Sonstige Termine

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Wettkampftermine

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