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griffDie drei Sportbünde in Baden-Württemberg (WLSB, BSB Nord und BSB Freiburg) erkennen den Kauf von Klettergriffen im Set als förderfähigen Erwerb von Sportgeräten an.

Um die Förderung zu erhalten, haben die Sektionen Folgendes zu beachten:

Mindestwert der Anschaffung beträgt 2.000 Euro
Maximalwert des förderfähigen Betrags beträgt 5.000 Euro 
Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 30 Prozent
Die Förderung kann einmal je Kalenderjahr beantragt werden
Bei Matten liegt der Maximalwert bei 15.000 Euro alle fünf Jahre.

Beispiele zur Veranschaulichung:
Eine Sektion schafft sich ein Set Klettergriffe für 3.000 Euro an. Dafür gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent aus 3.000 Euro.
Eine Sektion schafft sich ein Set Klettergriffe für 7.000 Euro an. Dafür gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent aus 5.000 Euro, da die Jahresobergrenze von 5.000 Euro erreicht ist.

Förderansprüche aus dem Jahr 2023 müssen bis 31. Januar 2024 geltend gemacht werden. 

Die Angaben sind ohne Gewähr. Es empfiehlt sich daher, die Anschaffung vorher mit dem zuständigen Sportbund abzusprechen. Die jeweiligen Ansprechpartner sind:


WLSB:              Benedikt Bohn – benedikt.bohn@wlsb.de – 0711/28077-171

BSB Nord:         Fabian Schmider – f.schmider@badischer-sportbund.de – 0721/1808-30

BSB Freiburg:     Ulrike Hipp – u.hipp@bsb-freiburg.de – 0761/15246-21

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