In einer vor den Sommerferien an Landwirtschaftsministerin Gentges und Umweltministerin Walker verschickten Stellungnahme haben der Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins e.V. und der Deutsche Interessenverband Mountainbike e.V. (DIMB) versucht,
beide Ministerinnen davon zu überzeugen, dass die von der Landesregierung erklärte Beibehaltung der 2-Meter-Regel ein Fehler ist. Dieses nur in Baden-Württemberg existierende Gesetz verbietet das Radfahren auf Waldwegen, die eine Breite von weniger als 2 Meter aufweisen. Aus Sicht des DAV-Landesverbands Baden-Württemberg ist die 2-Meter-Regel ein überholter Besitzstand, der weder einer modernen Besucherlenkung noch dem Naturschutz gerecht wird. Drei Jahrzehnte Erfahrung in der Praxis zeigen:
- Die 2-Meter-Regel verhindert sinnvolle Lenkung des Mountainbikeverkehrs im Wald,
- erschwert naturverträgliche Lösungen und fördert ungesteuerte Nutzung,
- verursacht Kosten in Millionenhöhe,
- erzeugt unnötige Bürokratie,
- behindert ehrenamtliches Engagement sowie Jugendarbeit und Umweltbildung.
Der Deutsche Alpenverein setzt sich für natur- und sozialverträgliches sowie rücksichtsvolles Mountainbiken ein. Die Beibehaltung der 2-Meter-Regel bringt ausschließlich negative Effekte mit sich. Das pauschale Verbot ist nicht einsichtig, wird in der Praxis nicht akzeptiert und erfüllt damit auch keine lenkende Wirkung.
Nun liegt dem DAV-Landesverband BW die Antwort von Ministerin Gentges vor. Sie erteilt den Mountainbikern im Land eine Absage. Die 2-Meter-Regel soll beibehalten werden, wobei dies nicht allein fachlichen Erwägungen geschuldet, sondern auch Ausdruck demokratischer Willensbildung im Land sei.
In ihrer Antwort teilt uns Frau Gentges mit, dass es im gesamten Bundesland 370 km genehmigte Singletrails für Radfahrer gibt. Ziel sei es, dieses Angebot weiter auszubauen und dadurch flächendeckend ein attraktives Angebot für all jene Mountainbiker zu schaffen, die gerne auf Singletrails fahren.
Die von Ministerin Gentges genannten 370 km genehmigten Singletrails mögen auf den ersten Blick beachtlich erscheinen, sind aber angesichts von mehreren zehntausend Kilometern Waldwegen in einem Flächenland wie Baden-Württemberg nur ein verschwindend geringer Bruchteil des vorhandenen Wegenetzes und wird dem Bedarf nicht ansatzweise gerecht. Zudem konzentrieren sich die meisten dieser legalen Singletrails in Baiersbronn, rund um Freiburg und im Rems-Murr-Kreis, während es z.B. in den Landkreisen Biberach, Hohenlohe, Pforzheim, Schwarzwald-Baar und Ulm keinen einzigen genehmigten Singletrail gibt. In den Landkreisen Alb-Donau, Ravensburg und Sigmaringen besteht jeweils nur ein einziger für Radfahrer freigegebenen Waldweg unter 2 Meter Breite und in den Landkreisen Bodensee, Karlsruhe, Ostalb, Rottweil und Tuttlingen wurden jeweils nur an zwei Orten Singletrails genehmigt.
Die Ankündigung, nun mittels Runder Tische ein flächendeckendes Singletrail-Angebot schaffen zu wollen, erscheint auch deshalb realitätsfern, weil die Genehmigungen vielerorts nicht einfacher, sondern aufgrund langwieriger Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zunehmend aufwendiger geworden sind. Die bisherigen Erfahrungen auch mit Runden Tischen sprechen daher eher für eine Verlangsamung als für eine Beschleunigung des Ausbaus. Realistisch erreichbar ist das Ziel der Landesregierung nur durch eine grundlegende Reform der 2-Meter-Regel.
Der DAV-Landesverband bedauert es außerordentlich, dass auf die in seiner Stellungnahme zitierten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die für eine Abschaffung der 2-Meter-Regel sprechen, nur mit pauschalen Behauptungen ohne evidenzbasierte, fachliche Begründung geantwortet wird. So werden z.B. Nutzungskonflikte auf schmalen Waldwegen zwischen Mountainbikern und Wanderern angeführt, die es auf die gesamte Landesfläche gesehen, wenn überhaupt, nur an sehr wenigen Hotspots gibt. Ähnlich selektiv argumentiert Frau Ministerin Gentges, wenn es um den Schutz von Wildtieren geht. Die vom DAV-Landesverband BW zitierte wissenschaftliche Studie der Hochschule Rottenburg, in der festgestellt wird, dass es keinen statistischen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Tiere und Nutzenden des untersuchten Mountainbike-Trails gibt, sei dem Landwirtschaftsministerium zwar bekannt, lasse sich aber nicht verallgemeinern. Dem gegenüber wird der Schutz des nur an wenigen Orten im Baden-Württemberg vorkommenden Auerhuhns verallgemeinert, um damit die landesweit geltende 2-Meter-Regel zu rechtfertigen.
Diese spärlichen und sehr selektiven Gründe sind für uns ein Beleg dafür, dass es der Landesregierung, wie von der Ministerin selbst formuliert, weniger um fachliche Erwägungen geht, sondern um die Beibehaltung einer Machtposition gegenüber den Mountainbikern und Mountainbikerinnen im Land. Diese radunfreundliche Haltung steht in direktem Widerspruch zur Radstrategie der Landesregierung, weil sie die Freizeitnutzung des Fahrrads aber auch den Radtourismus grundlos behindert.
Der DAV-Landesverband BW fordert deshalb weiterhin die Abschaffung der 2-Meter-Regel bei gleichzeitiger Schaffung von Lenkungsmaßnahmen durch fachlich begründete Verbotsvorbehalte für tatsächlich existierende Nutzungskonflikte oder zum Schutz sensibler Naturräume.
Pressemitteilung vom 18.09.2026
Kontakt: Moritz Hönig, Geschäftsführer (moritz.hoenig@alpenverein-bw.de)
Landesverband Baden-Württemberg
des Deutschen Alpenvereins e.V.
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
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